Im Zuge der jahrzehntelangen Planungen zur Verlegung der B74n ins Schutzgebiet der Hammeniederung wurden mehre Studien zur Umweltverträglichkeit durchgeführt. Alle Studien stufen die Auswirkungen der Verlegung als "erheblich" ein. Im Projektinformationssystem (PRINS) ist in den Bewertungsergebnisse zum Bundesverkehrswegeplan 2003 ein "sehr hohes Umweltrisiko" für die B74n dokumentiert.
In der FFH-Verträglichkeitsstudie EU-VSG "Hammeniederung (DE 2719-401) von 2009 wurden wiederum erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes festgestellt. Besonders betroffen sind die Arten:
In der Verträglichkeitsstudie erfolgte eine Ausnahmeprüfung zur Verhältnismäßigkeit zwischen dem geplanten Straßenbau und den daraus resultierenden Umweltbeeinträchtigungen. Die Verhältnismäßigkeit ist gegeben, wenn mit dem Straßenbau der gewünschte Erfolg erreicht wird und der Nutzen den Nachteil überwiegt.
Die Studie kommt in der Abwägung der Umwelt- und Verkehrsaspekte zu dem Schluss, dass der Bau aus "überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sei".
Dabei sind in der Abwägung mehrere Aspekte ausdrücklich in Frage zu stellen:
Auf dieser Grundlage ist die Objektivität bei Abwägung der Verhältnismäßigkeit schwer nachzuvollziehen.
"Der Fischotter ist wieder zurück"
Das wird voller Stolz nicht nur vom Landkreis, sondern auch von der Gemeinde Ritterhude verkündet. Als Opfer des Straßen- und Brückenbaus wird das scheue Tier wohl auch wieder
verschwinden.
In einer Untersuchung zur Phosphatbelastung der Hamme hat der VSR-Gewässerschutz erst kürzlich eine deutliche Überschreitung der Grenzwerte in Ritterhude festgestellt. Verursacht u.a. durch die starke Entwässerung der Böden. Die Zielwerte für 2015 wurden sogar um das 5 fache überschritten. Im Zusammenhang mit dem geplanten Straßenbau wird auch diese Ziel weiterhin wohlwissend verfehlt.
Die Umweltkarten den des Niedersächsischen Umweltministeriums zeigen die betroffenen Schutzgebiete:
Zum Vergrößern auf die Karte klicken.